Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz ab Oktober 2025
In Deutschland gilt grundsätzlich – gemäß den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder – der sogenannte Friedhofszwang (auch Bestattungspflicht genannt). Das heißt: Die sterblichen Überreste eines Verstorbenen (sei es Körper oder Urne mit Asche) müssen auf einem dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhof bzw. einer geeigneten Bestattungsanlage beigesetzt werden.
Daraus folgt bislang, dass das Mitnehmen der Urne mit der Asche nach Hause oder das Aufbewahren der Urne im privaten Wohnbereich im Regelfall nicht erlaubt war.
Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz
Was wurde beschlossen?
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine umfassende Reform des Bestattungsrechts beschlossen, die weitreichende Neuerungen enthält.
Ein zentraler Punkt ist: Unter bestimmten Voraussetzungen wird künftig erlaubt sein, dass die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause genommen werden kann bzw. die Asche im privaten Bereich (z. B. im Garten) verstreut werden darf.
Weitere Änderungen sind z. B.:
- Abschaffung der Sargpflicht bei Erdbestattung.
- Einführung von Tuchbestattungen.
- Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar, Lahn unter bestimmten Bedingungen.
- Erlaubnis zur Herstellung von Erinnerungsdiamanten aus der Asche Verstorbener.
Ab wann gilt das Gesetz?
Nach den Meldungen tritt das Gesetz in Rheinland-Pfalz ab Oktober 2025 in Kraft.
Konkret heißt es, dass ab dem im Gesetz genannten Datum (meist zu Beginn eines Monats) die neuen Regelungen geltend sind.
Voraussetzungen
Damit das Recht zur Mitnahme oder privaten Aufbewahrung der Urne gilt, sind bestimmte Voraussetzungen definiert:
Der Verstorbene muss seinen letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben.
Es muss eine schriftliche Verfügung zu Lebzeiten vorliegen, in der der Verstorbene seine Vorstellungen zur Bestattung bzw. Ascheverwendung festgelegt hat.
Für Fluss- oder Gartenverstreuungen der Asche oder private Aufbewahrung der Urne gelten ggf. weitere behördliche Vorgaben und Bedingungen.
Gilt die Neuerung bundesweit oder nur in Rheinland-Pfalz?
Bislang nur in Rheinland-Pfalz.
Rheinland-Pfalz ist nach den Presseberichten das erste Bundesland in Deutschland, das diesen Schritt so weit geht.
In anderen Bundesländern besteht nach wie vor überwiegend die Friedhofspflicht bzw. das Verbot, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder dauerhaft im privaten Wohnbereich aufzubewahren.
Ausnahmen in Bremen
In Bremen gibt es seit 2015 gewisse Lockerungen – z. B. Ascheverstreuung auf privatem Grund unter Voraussetzungen – aber eine vollständige Mitnahme und private Aufbewahrung der Urne war dort bislang nicht im gleichen Umfang wie in Rheinland-Pfalz geregelt.
Somit: Wenn Sie z. B. in einem anderen Bundesland wohnen, gilt dort noch die herkömmliche Regelung, dass die Urne nicht einfach mit nach Hause genommen werden darf.
Bedeutung & Diskussion
Die Reform in Rheinland-Pfalz wird als deutlich liberaler Schritt im deutschen Bestattungsrecht bezeichnet:
Sie eröffnet Angehörigen mehr Wahlfreiheit und Individualisierung beim Abschiednehmen.
Gleichzeitig wird diskutiert, welche Auswirkungen dies auf Friedhofskultur, kommunale Einnahmen (Friedhofsgebühren), Bestattungsbranche und das würdige Ermöglichen von Trauer haben kann.
Kritiker mahnen etwa, dass eine zu große Privatisierung der Bestattung die öffentliche Gedenkkultur schwächen könnte.
Auch aus rechtlicher Sicht gibt es Fragen etwa zur Sicherstellung der Totenruhe, zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Beisetzung, zur Beschaffenheit von Urnen oder zur Verantwortung, wenn Angehörige mit der Urne in der Wohnung versterben.
Es ist davon auszugehen, dass diese Gesetztesänderung sich auch in anderen Bundesländern etablieren wird.
Dies bringt deutliche Vorteile für Trauernde mit sich:
🌿 1. Mehr persönliche Freiheit und Selbstbestimmung
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Der vielleicht größte Vorteil: Menschen können selbst bestimmen, wie und wo sie nach dem Tod beigesetzt werden möchten.
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Die neue Regelung respektiert individuelle Überzeugungen, spirituelle oder weltanschauliche Wünsche.
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Angehörige dürfen den Abschied individueller und intimer gestalten – etwa durch eine kleine Gedenkstätte zu Hause oder im eigenen Garten.
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Die starre Bindung an den Friedhofszwang entfällt: Wer keinen Bezug zu Friedhöfen hat, erhält Alternativen.
🏡 2. Nähe und Trost für Hinterbliebene
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Angehörige können die Urne in ihrem Zuhause aufbewahren – das kann psychologisch tröstend wirken, insbesondere in der frühen Trauerphase.
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Die Möglichkeit, die Asche im eigenen Garten zu verstreuen, erlaubt es, den Ort des Abschieds in das eigene Leben einzubetten.
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Trauer wird dadurch privater, persönlicher und kann individuell verarbeitet werden.
💰 3. Finanzielle Entlastung
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Friedhofsgebühren, Grabpflegekosten und langfristige Instandhaltung entfallen vollständig oder teilweise.
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Viele Menschen wünschen sich eine kostengünstige, aber würdevolle Alternative zu traditionellen Bestattungen – das neue Gesetz ermöglicht das.
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Besonders ältere oder alleinstehende Menschen können zu Lebzeiten sicherstellen, dass Angehörige später nicht mit hohen Folgekosten belastet werden.
🌳 4. Neue Formen der Erinnerungskultur
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Das Gesetz eröffnet Raum für kreative und naturnahe Formen des Gedenkens, etwa durch Gedenkplätze im eigenen Garten oder symbolische Orte.
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Es stärkt individuelle Trauerformen – z. B. Erinnerungsschmuck, Diamanten aus Asche oder persönliche Urnenräume.
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Damit entwickelt sich eine moderne Erinnerungskultur, die stärker auf Nähe, Nachhaltigkeit und persönliche Bedeutung ausgerichtet ist.
⚖️ 5. Anpassung an gesellschaftlichen Wandel
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Immer mehr Menschen treten aus Kirchen aus oder wünschen sich weltliche Bestattungsformen – das neue Gesetz reagiert auf diesen Trend.
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Rheinland-Pfalz zeigt, dass Bestattungsgesetze mit den Werten einer pluralistischen Gesellschaft vereinbar sein können.
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Es trägt zur Gleichstellung alternativer Lebens- und Glaubensformen bei (etwa humanistische, naturverbundene oder nicht-religiöse Weltanschauungen).
🕯️ 6. Praktische Vorteile für Familien
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Wenn Angehörige weit entfernt wohnen oder ein klassisches Grab schwer erreichbar ist, kann eine häusliche Urne eine praktikable Lösung sein.
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Familien können die Asche auch auf Reisen oder bei Umzügen mitnehmen, wenn sie den Erinnerungsort beibehalten wollen.
💬 7. Internationale Angleichung
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In vielen europäischen Ländern (z. B. Niederlande, Schweiz, Tschechien) ist die Mitnahme oder private Aufbewahrung der Urne schon lange erlaubt.
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Rheinland-Pfalz schließt damit eine Lücke und modernisiert das deutsche Bestattungsrecht.
🧭 Fazit
Die Reform bringt einen Paradigmenwechsel:
Vom staatlich geregelten Friedhofszwang hin zu mehr persönlicher Freiheit, Individualität und Mitgefühl im Umgang mit dem Tod.
Sie verbindet Selbstbestimmung, Kostenersparnis und emotionale Nähe – bei gleichzeitigem Respekt vor Würde und Totenruhe (durch klare Auflagen und Nachweispflichten).